Rechtsprechung
BVerfG, 06.11.2008 - 1 BvQ 41/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Ablehnung des Erlasses einer eA - keine Selbstbetroffenheit eines bereits amtierenden Notars durch Besetzung einer Notarassessorenstelle
- Deutsches Notarinstitut
BNotO §§ 7, 4; BVerfGG § 90 Abs. 1; GG Art. 12, 2 Abs. 1
Verfassungsbeschwerde eines Notars gegen Einstellung eines Notarassessors unzulässig - Wolters Kluwer
Antrag eines bereits amtierenden Notars auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Besetzung einer ausgeschriebenen Notarassessorenstelle
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 555
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 371/60
Unzulässige Anfechtung eines Scheidungsurteil durch den Ehestörer
Auszug aus BVerfG, 06.11.2008 - 1 BvQ 41/08
Wird eine Grundrechtsverletzung durch einen Akt der öffentlichen Gewalt geltend gemacht, ist die Verfassungsbeschwerde nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer durch den angegriffenen Hoheitsakt unmittelbar rechtlich betroffen wird; eine nur mittelbare, faktische Betroffenheit genügt nicht (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 15, 283 ; 51, 386 ). - BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77
Ausweisung II
Auszug aus BVerfG, 06.11.2008 - 1 BvQ 41/08
Wird eine Grundrechtsverletzung durch einen Akt der öffentlichen Gewalt geltend gemacht, ist die Verfassungsbeschwerde nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer durch den angegriffenen Hoheitsakt unmittelbar rechtlich betroffen wird; eine nur mittelbare, faktische Betroffenheit genügt nicht (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 15, 283 ; 51, 386 ). - BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58
Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen
Auszug aus BVerfG, 06.11.2008 - 1 BvQ 41/08
Wird eine Grundrechtsverletzung durch einen Akt der öffentlichen Gewalt geltend gemacht, ist die Verfassungsbeschwerde nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer durch den angegriffenen Hoheitsakt unmittelbar rechtlich betroffen wird; eine nur mittelbare, faktische Betroffenheit genügt nicht (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 15, 283 ; 51, 386 ).
- BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84
§ 10b EStG
Auszug aus BVerfG, 06.11.2008 - 1 BvQ 41/08
Eine eigene rügefähige Beschwer setzt mehr als bloße Reflexwirkungen des angegriffenen Hoheitsaktes voraus (vgl. BVerfGE 6, 273 ; 78, 350 ). - BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94
Erfolgreicher Antrag auf erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die …
Auszug aus BVerfG, 06.11.2008 - 1 BvQ 41/08
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; stRspr). - BGH, 18.09.1995 - NotZ 46/94
Errichtung zusätzlicher Anwaltsnotarstellen
Auszug aus BVerfG, 06.11.2008 - 1 BvQ 41/08
Für eine Gefährdung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit des Antragstellers als eines bereits amtierenden Notars, die die Berücksichtigung seiner Interessen im Rahmen der Ermessensentscheidung der Landesjustizverwaltung erfordern könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 18. September 1995 - NotZ 46/94 -, NJW 1996, S. 123 f.), ist daher nichts ersichtlich. - BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56
Gesamtdeutsche Volkspartei
Auszug aus BVerfG, 06.11.2008 - 1 BvQ 41/08
Eine eigene rügefähige Beschwer setzt mehr als bloße Reflexwirkungen des angegriffenen Hoheitsaktes voraus (vgl. BVerfGE 6, 273 ; 78, 350 ). - BVerfG, 07.04.1993 - 1 BvR 565/93
Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die …
Auszug aus BVerfG, 06.11.2008 - 1 BvQ 41/08
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; stRspr).